Lernprogramme: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)


Google Alert Blended Learning schrieb / wrote: Lernprogramme: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Am 18. August 2006 ist für alle Unternehmen und die Öffentliche Verwaltung das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Vermindern Sie Ihr Risiko – sorgen Sie vor und vermeiden Sie damit künftige mögliche Schadenersatzforderungen. Die Steinbeis-Hochschule Berlin bietet Ihnen daher folgende Online-Lernprogramme an:

  • CBT/WBT "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" für Mitarbeiter – als eLearning Lösung
  • 2006 CBT/WBT "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" für Führungskräfte und Personalbetreuer – als eLearning und Blended Learning-Lösung.

Beide Lernprogramme sind in Kooperation mit der Fachautorin, Rechtsanwältin Uta Radies, entstanden. http://www.checkpoint-elearning.de/article/2847.html http://www.checkpoint-elearning.de/article/3269.html http://www.checkpoint-elearning.de/article/3270.html

Google Alert eLearning schrieb / wrote: E-Learning zum AGG – Methodik schützt vor Inhalt nicht: Viel E und wenig Learning. Bei der Auswahl einer geeigneten Lernsoftware rund um das Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollten Unternehmen genau hinsehen denn: Nur Schulungen, die auch geeignet sind, Benachteiligungen zu verhindern, können zu einer Haftungserleichterung des Arbeitgebers führen. Welche Schulung allerdings im Sinne des Gesetzes ‚geeignet‘ ist, definiert das Gesetz nicht. http://openpr.de/news/95135/E-Learning-zum-AGG-Methodik-schuetzt-vor-Inhalt-nicht.html

Google Alert WBT schrieb / wrote: AGG unterzeichnet – jetzt sollten Unternehmen schulen: (14.08.2006) Am Montag teilte das Präsidialamt in Berlin mit, dass der Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz unterzeichnet habe. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird es dann endgültig – der arbeitsrechtliche Teil ohne Übergangsfristen- in Kraft treten. Das soll in den nächsten Tagen geschehen. Jetzt müssen Unternehmen all ihre Mitarbeiter/innen "geeignet" schulen um Benachteiligungen, insbesondere (sexuelle) Belästigungen zu verhindern. Nur Unternehmen die dieser Organisationspflicht nachkommen und dies auch dokumentieren können, erwirken eine Haftungserleichterung. http://www.firmenpresse.de/pressinfo22117.html

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