Google News-Alert eLearning schrieb / wrote: Urheberrecht: Wissenschaftsparagraph 52a (Deutschland) verlängert: Der sogenannte Wissenschaftsparagraph §52a, ursprünglich befristet bis 31.12.2006, ist heimlich still und leise bereits Ende Juni 2006 (bis zum 31. Dezember 2008) verlängert worden. Die Meldung ist an uns vorbeigezogen, da sie aber Einfluss auf die Existenz von E-Learning gerade an Hochschulen hat, verweisen wir gerne auf die Entscheidung. §52a wurde 2003 eingeführt, er ermöglicht es Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen urberrechtliche geschützte Werke in kleinen Teilen in einem abgegrenzten Bereich (z.B. Intranet, E-Learning-Anwendung) zur Verfügung zu stellen. http://www.reticon.de/news/urheberrecht-wissenschaftsparagraph-52a-verlaengert_1495.html
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