http://bildung.twoday.net/stories/368218/ schrieb / wrote: Memorandum: Bildungsfeindliches Urheberrecht? In einem Memorandum kommt der renommierte Freiburger Informationsrechtler Ulrich Sieber zu dem Schluss, dass ‚bei den bisherigen Reformen des Urheberrechts die Bedürfnisse des Bildungsbereiches nicht ausreichend berücksichtigt oder klargestellt wurden.‘ […] Gerade im Online-Bereich sieht Sieber den Lehrern dicke urheberrechtliche Knüppel zwischen die Beine geworfen, etwa beim Speichern von geschützten Texten und Bildern auf dem Schulserver. Diese sei nach den getroffenen Regelungen nur zulässig, wenn sie unmittelbar für einen konkreten Unterricht erfolge. Doch selbst wenn die Materialien rechtmäßig gespeichert seien, so Sieber weiter, dürften sie den Schülern nur höchst eingeschränkt zur Verfügung stehen. Nämlich nur innerhalb der Schule und der Unterrichtszeit – das lege der Gesetzeswortlaut nahe. Dass Schüler im Rahmen von Hausaufgaben oder außerschulischen Projektarbeiten auf diese Daten zugreifen können, wäre demnach unzulässig. Damit aber ist für Sieber ‚die Online-Nutzung von Inhalten im gesamten Bereich des E-Learning genau so ausgeschlossen wie in anderen modernen Unterrichtsformen‘. Weiterlesen bei Archivalia: Urheberrecht bildungsfeindlich (via Der Schockwellenreiter) Siehe auch: Zugänglichkeit wissenschaftlicher Publikationen. http://archiv.twoday.net/stories/366181/
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